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Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

"Sicherheitspaket" passiert Bundestag, den Bundesrat nur teilweise

Der Bundestag hat das sogenannte Sicherheitspaket beschlossen. Im Bundesrat wurde es durch die Opposition teilweise abgelehnt. Was bedeutet das nun für das Waffengesetz?

Beschlossen wurden zum einen Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht. Zum anderen wird das Waffengesetz de facto verschärft. Um die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zu überprüfen, sollen künftig Bundespolizei, Zollkriminalamt und die Polizeidienststellen der Wohnsitze des Antragsstellers in den vergangenen zehn Jahren beteiligt werden. Hinzu kommt, dass Messerverbote im öffentlichen Raum ausgeweitet werden. Bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an „kriminalitätsbelasteten Orten“ sowie im öffentlichen Personennahverkehr und Haltestellen wird der Umgang mit Messern untersagt. Auch Springmesser sind verboten, unabhängig von der Klingenlänge. Ausgenommen sind Berufe, bei denen Messer notwendig sind, wie der Gastronomie oder bei Schaustellern auf Messen, Märkten und Ausstellungen.

Abgelehnt hat der Bundestag hingegen den Abgleich biometrischer Daten im Internet, der auch für die Terrorismusbekämpfung vorgesehen war. Die Suche nach Gesichtern und Stimmen mittels einer automatisierten Anwendung sollte aber nur dann erlaubt sein, wenn dies der Präsident des Bundeskriminalamtes oder seine Vertretung von einem Gericht genehmigen lässt. Dieser Aspekt des Sicherheitspaketes wurde von Experten als effektive Maßnahme angesehen, nicht aber vom Bundesrat.

Die Verbände zeigen sich insgesamt enttäuscht. So teilt der DSB mit: "Die breite Kritik, die auch von verschiedenen Experten in einer Anhörung im Innenausschuss vorgebracht wurde, hat die Regierungsparteien jedoch nicht davon abgehalten, das von verschiedenen Seiten als wirkungslos hinsichtlich des eigentlichen Ziels bezeichnete Gesetz im Eilverfahren ohne Verbände- oder Länderanhörung durchzuwinken. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird es zu einer Reihe an Verschärfungen kommen, die nichts mit dem Kampf gegen islamistischen Terrorismus oder Messerkriminalität zu tun haben, dafür aber die Legalwaffenbesitzer direkt treffen und ihnen weitere bürokratische Hürden auferlegen ohne dabei etwas zur öffentlichen Sicherheit beizutragen – dies die vielfach mit Nachdruck vorgebrachte Kritik des DSB und der weiteren Verbände der Legalwaffenbesitzer. Denn die Änderungen des Waffengesetzes hätten die schrecklichen Taten von Mannheim und Solingen nicht verhindert. Beide Attentate haben in einer Waffenverbotszone stattgefunden, mit Messern, die heute schon verboten sind.

Gleichzeitig wurde erneut die Chance vertan, durch Änderungen des Waffengesetzes in anderen Punkten – die der DSB und andere Verbände u.a. in ihren Stellungnahmen im Rahmen der Evaluation 2023, aber auch in den letzten Wochen eingebracht haben - einen tatsächlichen Sicherheitsgewinn zu erzielen, der zudem zu einer Reduzierung der überbordenden Bürokratie für Behörden und Legalwaffenbesitzer geführt hätte.

Und so bleibt mit Verabschiedung des „Sicherheitspakets“ die maßlose Enttäuschung über Inhalt und Vorgehen des Gesetzgebungsverfahrens. Statt das Waffengesetz vom Grunde auf zu evaluieren und zusammen mit Bundes- und Landesbehörden, Verbänden, Vollzugsorganen, Rechts- und Waffenexperten sowie den Betroffenen wirkungsvoll zu überarbeiten, wurde ein auch handwerklich schlechtes Gesetz verabschiedet, das zum Gegenteil dessen führt, was es bewirken sollte, und gleichzeitig die wahren Probleme – die illegalen Waffen und den mangelhaften Vollzug bestehender Gesetze – völlig aus den Augen verliert."

 

 

Quellen: Deutschlandfunk, DSB

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