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Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin sollen weiter erlaubt bleiben

Der Bundestag hat eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach dürfen halbautomatische Waffen mit Wechselmagazin weiterhin bei der Jagd eingesetzt werden, solange nicht mehr als drei Patronen geladen sind.

Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen im Bundesrat noch die Länder zustimmen. Ursprünglich war dies  für den 8. Juli geplant. Da der Bundestagsbeschluss erst zu diesem Datum gefasst wurde, wird die Änderung frühestens am 23. September im Bundesrat behandelt. Der DJV fordert deshalb die Bundesregierung und die Länderregierungen auf, schon vorher für die in Kürze anstehende Erntejagdsaison Rechtssicherheit durch eine klare Stellungnahme zu schaffen. Auch für den Neuerwerb sowie den Handel muss dringend Klarheit geschaffen werden. Die Landesministerien können auf dieser Basis ihren Behörden sogar rechtsverbindliche Weisungen erteilen.

Laut DJV soll jeder Jäger, der rechtmäßig eine halbautomatische Waffe mit Wechselmagazin besitzt, diese im Rahmen des § 19 BJagdG auch einsetzen dürfen. Der Gesetzgeber hat dazu jetzt klargestellt, dass Selbstladebüchsen mit Wechselmagazin erlaubt sind – und die bisherige, unbestrittene Verwaltungspraxis damit bestätigt. Der Bundesrat könnte eine entsprechende Regelung noch verzögern. Rechtssicherheit für Jäger besteht erst nach Inkrafttreten der Bundesjagdgesetz-Novelle.

Falls es keine allgemeine Klarstellung seitens der Länderministerien für den Einsatz von Selbstladebüchsen geben sollte, rät der DJV den Jägern, die Selbstladebüchsen oder -flinten besitzen, vor einer Nutzung das Innenministerium des jeweiligen Landes mit der Entscheidung des Bundestages zu konfrontieren und sich eine Rechtmäßigkeit des sofortigen Einsatzes bei der Jagd bestätigen zu lassen.

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