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Kurznachrichten

5 Bürger UG: Klage gegen das BVA wegen verweigerter Datenauskunft eingereicht

Am 28. November 2013 wurde vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln die erste der vom Internetforum GunBoard.de unterstützten Klagen gegen die seitens des Bundesverwaltungsamtes (BVA) verweigerten Selbstauskünfte eingereicht.

Der Kläger hatte Mitte Januar formgerecht sowohl nach den Anforderungen von Bundesdatenschutz- als auch Nationalem Waffenregistergesetz vorgegebenen Informationen die Selbstauskunft beim vom BVA verwalteten Nationalen Waffenregister (NWR) und der darin über ihn gespeicherten Daten beantragt. Zudem wurde beantragt Auskunft zu erteilen, welche Personen, Behörden sowie Organisationen Zugriff auf den Datenbestand des Klägers hatten und haben. Dies wurde seitens des BVA abgelehnt mit Hinweis auf Nichtverwendung der viel zu spät (die 3 Monatsfrist war lange abgelaufen) vom BVA übermittelten Formulare.

Zudem sei aus Sicht des BVA nur mit Verwendung dieser Formulare sichergestellt, dass die Daten nicht an Unbefugte weitergegeben würden. Das damit aus Sicht der Antragstellenden unnötig hohe Hürden und Kosten zum Auskunftsersuchens gelegt werden, sieht das BVA nicht. Der Kläger hingegen kann keine höhere Sicherheit bzgl. der Herausgabe seiner Daten bei Verwendung der Formulare erkennen, da das BVA die Ausdrucke der gespeicherten Daten mittels Poststandardbrief versendet. Zudem würden dem BVA bei Verwendung der Formulare Daten der Antragsteller zur Verfügung gestellt werden (das BVA verlangt u.a. eine Kopie des Personalausweises), die für die Prüfung zur Auskunftserteilung nicht notwendig sind. Das die Anfertigung von Passkopien im Regelfall gegen gesetzliche Vorgaben verstößt, sei nur nebenbei erwähnt (Verwaltungsgericht Hannover Aktenzeichen: 10 A 5342/11).

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