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Kurznachrichten

von Franz Keck

Gesetzesänderungen In Österreich

Österreich konnte, zusammen mit der Schweiz, mit Fug und Recht in Punkto Waffengesetz noch lange als Insel der Glückseligen gelten. Verglichen mit unseren Verhältnissen bleibt dem auch weiterhin so, jedoch haben auch die Alpenbewohner im Zuge der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie an Freiheit eingebüßt.

Die einschneidentste Änderung ist die Abschaffung der waffenrechtlichen Kategorie D, die Kipplaufflinten und nicht-halbautomatische Büchsen umfasste. Diese wurden nun in Kategorie C übernommen und sind somit Registrierungspflichtig. Erfolgt dies nicht bis zum 13. Dezember 2021 und wird ein Verstoß festgestellt kann dies als Verwaltungsübertretung, der österreichischen Entsprechung unserer Ordnungswidrigkeit, mit bis zu 3600 € Geld- oder sechs Wochen Gefängnisstrafe geahndet werden.

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