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Kurznachrichten

German Sport Guns verklagt Heckler & Koch in den USA auf 16,5 Millionen Dollar Schadensersatz

Die German Sport Guns GmbH, ein führender Hersteller von Softair- und Kleinkaliberwaffen sowie ihr US-Importeur American Tactical Imports, Inc., führen in den USA gegen den deutschen Waffenhersteller Heckler & Koch einen Rechtsstreit wegen der Verletzung von Designrechten und Betrug.

Der von German Sport Guns geltend gemachte Schaden beläuft sich lait einer Pressemitteilung des Unternehmens auf mindestens 16,5 Mio US$. Die Klage beinhaltet auch die Geltendmachung eines Strafschadensersatzes (Punitive Damages) und richtet sich sowohl gegen die Heckler & Koch GmbH in Deutschland sowie die amerikanische Tochtergesellschaft Heckler & Koch, Inc., als auch gegen den deutschen Geschäftsführer Niels Ihlhoff sowie den amerikanischen CEO Wayne Weber.

Hintergrund für die Klage ist ein seit Jahren schwelender Streit um die Rechte am geistigen Eigentum des Designs der HK MP5, einer Maschinenpistole von Heckler & Koch, die sich weltweit, aber besonders auch in den USA, großer Beliebtheit erfreut.German Sport Guns hatte im Jahr 2007 mit der Kleinkaliberwaffe GSG-5 ein im Design ähnlich der HK MP5 anmutendes Produkt auf den Markt gebracht und bestreitet, dass Heckler & Koch die Rechte an diesem Design hält.

Gleichwohl kam es im Jahr 2009 zu einer Einigung mit der amerikanischen Tochtergesellschaft von Heckler & Koch, wonach German Sport Guns gegen die Zahlung von 300.000 US$ Designelemente des Heckler & Koch Produktes in abgewandelter Form verwenden darf. Später stellte sich jedoch heraus, dass Heckler & Koch, Inc., die Markenrechte überhaupt nicht besaß und zu Unrecht die German Sport Guns zu einer Vergleichszahlung gedrängt hatte. Ein umfassendes Discovery-Verfahren zur Gewinnung von Beweismitteln wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir diesen langjährigen Rechtsstreit trotz der erheblichen Verfahrenskosten in den USA für uns entscheiden werden“, so German Sport Guns Geschäftsführer Michael Swoboda. „Wir haben uns an alle Absprachen gehalten und werden uns eine Einschränkung unseres Geschäftes in dieser Form nicht bieten lassen.“
Der Gerichtstermin für einen möglichen Geschworenenprozess (Jury Trial) ist für Anfang 2015 angesetzt.

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