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Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

Gastkommentar von Georg Zakrajsek

Einen Einblick in die Rechtskultur im Hinblick auf das Waffenrecht in Österreich gibt an dieser Stelle Dr. Georg Zakrajsek. Zakrajesk ist Generalsekretär bei der Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ) und knöpft sich in seinem Kommentar „Querschüsse“ regelmäßig aktuelle Themen und Begebenheiten im Waffenrecht vor.

„In unserem Staat ist die Rechtskultur weitgehend abhanden gekommen. Der Nationalrat: eine Gesetzesmaschine, von den Parteizentralen gesteuert, die einzelnen Abgeordneten: meist völlig ahnungslos, was sie so abfertigen, die Verfassung: überfrachtet mit tausenden Bestimmungen, die überall hingehören, nur nicht in die Verfassung. Fazit: Rechtskultur gibt es nicht mehr in unserem Staat.

Besonders deutlich wird das beim Waffengesetz. Hier kann sich der Bürger überhaupt auf nichts mehr verlassen. Die größte Problematik sind die ununterbrochen neu geschaffenen rückwirkenden Gesetzesbestimmungen, die das Vertrauen der Bürger verletzen und deren wohlerworbene Rechte mit Füßen treten.

Sündenfall Pumpgun.
Damit hat es begonnen. Mit einem Anlaßgesetz haben verantwortungslose Politiker 1994 diese Waffe zu einer verbotenen Waffe gemacht. Da so eine Pumpgun vorher einfach ohne Genehmigung von jedermann erworben werden konnte, gab es etwa 50000 davon in Österreich. Ganz legal. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit vorgesehen, daß man diese Waffen „legalisieren“ durfte, das heißt, auf Antrag wurde eine Genehmigung dafür ausgestellt. Nur etwa 2000 Menschen haben davon Gebrauch gemacht, die restlichen Pumpguns sind in der Illegalität verschwunden.
Aber die paar Dummen (ich gehörte auch dazu) hat man um ihr Eigentum betrogen. Man darf die Waffen zwar besitzen, vererben darf man sie aber nicht mehr. Theoretisch schon, praktisch aber nicht mehr. Eigentum auf Zeit ist geschaffen worden. Rechtswidrig, verfassungswidrig, wen kümmert das?

Sündenfall EU-Richtlinien.
Man sage nicht, da sei nur die EU schuld. Auch unsere Vertreter bei der EU haben daran mitgewirkt und begeistert zugestimmt. Diese Richtlinien haben neue Waffenkategorien geschaffen, also z.B. Selbstladegewehre, die auf einmal genehmigungspflichtig geworden sind.
Dasselbe Spiel wie bei den Pumpguns hat sich wiederholt. Bisher freie Waffen wurden genehmigungspflichtig, plötzlich brauchte man dafür Waffenpaß und Waffenbesitzkarte. Natürlich ist auch die Vererblichkeit eingeschränkt.
Dazu kam erst einmal die Meldepflicht und dann als letzter Streich die Registrierungspflicht. Bürgerkontrolle vom feinsten. Für etwas anderes ist die Registrierung nämlich nicht tauglich.

Sündenfall administrative Verbote.
Bei der letzten Novelle klammheimlich ins Gesetz hineingeschmuggelt: Nach § 17 Abs. 2 WaffG kann das BMI jede beliebige Waffe mit Verordnung verbieten. Einfach so, ohne Gesetz, mit einem Federstrich. Solche Waffen werden einkassiert und sind innerhalb von drei Monaten abzuliefern. Ob es eine Entschädigung gibt, ist zweifelhaft, denn eine verbotene Waffe stellt ja keinen Wert mehr dar. Verfassungswidrig, aber wen kümmert das schon?

Sündenfall Kriegsmaterial.
Hier wütet das BMLV nach Belieben. Mit den fadenscheinigsten Gründen und den windigsten „Gutachten“ werden Waffen und Munition nach Gutdünken zu „Kriegsmaterial“ erklärt und damit verboten. Wer so etwas legal erworben hat, hat einfach Pech, er besitzt auf einmal verbotenerweise Kriegsmaterial, weiß natürlich gar nichts davon und kann dafür bis zu zwei Jahre ins Gefängnis wandern. Rechtswidrig, verfassungswidrig, aber wen kümmert das schon in diesem Staat?
Zu all dem kommt, daß die Waffenbehörden weitgehend unkontrolliert und gesetzwidrig agieren und das ihnen zugebilligte Ermessen schamlos zum Nachteil der Bürger bis zum Gehtnichtmehr ausnützen. Von ihren Oberbehörden werden sie dazu noch ermutigt und von den Verwaltungsgerichten gedeckt. Das BMI ist ratlos, hilflos und untätig.
Wem hier nicht angst und bange wird, der muß schon eine dicke Haut haben. Und das alles passiert in unserem Staat, der sich noch immer als Rechtsstaat bezeichnet. Das hört sich beim Waffenrecht auf, hat sich bereits aufgehört. Wann wird es sich auch in anderen Bereichen aufhören?

P.S.: Wer meint, der Verfassungsgerichtshof oder der Verwaltungsgerichtshof könne uns Bürgern gegen diese Willkür helfen, den muß ich enttäuschen. Diese beiden Höchstgerichte sind schon längst nicht mehr zum Schutze der Verfassung und des Rechtsstaates da. Politisch besetzt, vertreten sie nur mehr die Interessen der Regierenden.

Übrigens: haben Sie schon die Petition Liberales Waffenrecht für mehr Sicherheit unterschrieben – läuft noch bis 27. Jänner 2015!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Georg Zakrajsek“

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