Kurznachrichten
DSU: Keine Genehmigung für die Änderung des Sporthandbuches
Gegen diesen Bescheid hat die DSU fristgerecht Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch wurde mit Bescheid vom 9. November 2012 nicht statt gegeben. Die DSU ist nunmehr gehalten, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einzuschlagen. Mit der Wahrnehmung ihrer Interessen wurde der Verbandjustiziar Alexander Eichener in Freiburg beauftragt.
Nach unserem heutigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Änderungswünsche von anderen Verbänden auch abschlägig beschieden wurden. Dies würde bedeuten, dass Wettbewerbe im nationalen und internationalen Vergleich in der bisherigen Form nicht mehr stattfinden können, da die Sportordnung eine notwendige Grundlage darstellt. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir zeitgemäß informieren.