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Kurznachrichten

DSU: Keine Genehmigung für die Änderung des Sporthandbuches

Am 24. Februar 2011 hat die DSU ihre geänderte Sportordnung dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt. Die angestrebte Genehmigung wurde vom BVA im Juli 2012 nicht erteilt. Damit kündigt sich eine Entwicklung an, die darauf hinauslaufen könnte, den Schießsport in Deutschland zu lähmen.

Gegen diesen Bescheid hat die DSU fristgerecht Widerspruch eingelegt. Diesem Widerspruch wurde mit Bescheid vom 9. November 2012 nicht statt gegeben. Die DSU ist nunmehr gehalten, den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht einzuschlagen. Mit der Wahrnehmung ihrer Interessen wurde der Verbandjustiziar Alexander Eichener in Freiburg beauftragt.

Nach unserem heutigen Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass die Änderungswünsche von anderen Verbänden auch  abschlägig beschieden wurden. Dies würde bedeuten, dass Wettbewerbe im nationalen und internationalen Vergleich in der bisherigen Form nicht mehr stattfinden können, da die Sportordnung eine notwendige Grundlage darstellt. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir zeitgemäß informieren.

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