Sie sind hier:

Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

DSB kündigt Vertrag mit VuS

Wie der Deutsche Schützenbund aktuell mitteilt, wurde die Zusammenarbeit mit dem Verband unabhängiger Schießstandsachverständiger (VuS) mit sofortiger Wirkung beendet. Die Begründung des DSB im Folgenden.

Hintergrund dazu ist, dass § 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) nunmehr vorschreibt, dass ab 1. Januar 2015 für die behördliche Regelüberprüfung von Schießstätten nur noch öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige zugelassen sind. Bei schätzungsweise 15000 Schießständen in Deutschland, von denen über 3000 jährlich von den Behörden kontrolliert werden müssen, würde sich eine sehr bedenkliche Situation ergeben, wenn nur noch die etwa 15 in der Bundesrepublik öffentlich bestellten und vereidigten (und in Bayern etwa 30 öffentlich bestellten und beeidigten) Schießstandsachverständigen diese Kontrollen ausführen dürften.

Eine Verständigung aller hiervon betroffenen Verbände auf die jahrzehntelang bestehende Praxis, die Regelüberprüfungen von den fachlich qualifizierten anerkannten Schießstandsachverständigen durchführen zu lassen, scheiterte bisher an dem Veto des VuS.

Der Deutsche Schützenbund befürchtet aufgrund der geringen Zahl an Schießstandsachverständigen zeitliche Probleme bei Schießstandüberprüfungen und darüber hinaus eine deutliche Erhöhung der Kosten für die Abnahme, die drohende Schließung von Schießständen mangels Abnahme, schlimmstenfalls Auflösung von Vereinen. Der VuS hat diese Bedenken nicht akzeptiert und an seiner Auffassung festgehalten.

In der Arbeitsgemeinschaft Schießstandsachverständige des Deutschen Olympischen Sportbundes, der die Aus-und Fortbildung von Schießstandsachverständigen regeln und die Schießstandrichtlinien überarbeiten soll, haben sich mit Ausnahme des VuS alle offiziell vertretenen Verbände und Organisationen Anfang Oktober 2014 dafür ausgesprochen, dass auch nach dem 1. Januar 2015 anerkannte Schießstandsachverständige zugelassen sein sollen.

Da es auch in einem kurzfristig anberaumten Abstimmungsgespräch mit dem VuS leider zu keiner Annäherung in der Frage der anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Schießstandsachverständigen kam, wurde die Kooperation mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Zurück