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Kurznachrichten

Waffenbesitzer muss für Überprüfung der Zuverlässigkeit bezahlen

Nach einem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht muss ein Waffenbesitzer die Gebühr für die Überprüfung der Zuvelässigkeit und persönlichen Eignung nun doch bezahlen. Damit wird das gegenteilige Urteil der 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 25. April 2006 aufgehoben.

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