Mit Bescheid vom 1. März 2007 genehmigte das Bundesverwaltungsamt die Liste B zur Sportordnung des Deutschen Schützenbundes e. V. (DSB). Damit eröffnen sich nach einem mehrjährigen Abstimmungsprozess zwischen Behörden, Schützenbund und den DSB-Landesverbänden zahlreichen Schützen die Möglichkeit, weitere Bedürfnisse für Sportwaffen geltend zu machen.
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