Seit dem 21. November liegt der sogenannte Kabinettsentwurf – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften – vor. Am 6. Dezember wird er im Innenausschuss des Bundesrates beraten. Die Chancen für ein sinnvolles, entbüokratisiertes Gesetz sind massiv gesunken.
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