Der Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes, nach dem der Geschossenergiegrenzwert für Spielzeugwaffen 0,5 Joule beträgt, wird vom OLG Karlsruhe als nicht verbindlich angesehen. Das Bundesinneministerium hat sich jetzt mit einem Schreiben an die Länder gewandt und dazu aufgefordert von Strafverfahren gegen Händler und Käufer von softairwaffen abzusehen.
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