Ohne Verteidigunglehrgang kein Waffenschein für Schmuckhändler
Schmuckhändler ohne eine spezielle Selbstverteidigungsschulung erhalten keinen Waffenschein. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden.