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Kurznachrichten

Waffenbesitzkarten vom Bundesverwaltungsamt

Das Bundesverwaltungsamt erteilt Deutschen, die ihren ständigen Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, Waffenbesitzkarten, Waffenscheine und Europäische Feuerwaffenpässe. Das Amt vergibt diese Erlaubnisse auch an ausländische Diplomaten, ausländische Angehörige der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte sowie an Personen, die zum Schutze ausländischer Luftfahrzeuge und Seeschiffe eingesetzt werden. Bundesverwaltungsamt, www.bundesverwaltungsamt.de

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