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von Nataly Kemmelmeier

WBK-Entzug bei Salafist rechtens

Ein Unterstützer der ultrakonservativen salafistischen Szene hatte gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Minden verloren.

Der Kläer war nachweislich an mehreren Veranstaltungen der verfassungsfeindlich gesinnten Salafisten zugegen. Die Unterstützung der verfassungsfeindlichen Bestrebungen rechtfertige den Widerruf der Waffenbesitzkarte. Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Waffen wegen der politischen oder ideologischen Ziele setze die Widerrufsentscheidung nicht voraus. Erlaubnisfreie Waffen sind allerdings in diesem Urteil nicht inbegriffen. Ein Besitzverbot einschließlich solcher Waffen hatte die zuständige Waffenbehörde verhängt.

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