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von Nataly Kemmelmeier

Votum des EU-Binnenmarktausschusses: kaum Änderungen für Jäger und Sportschützen

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Position zum Kommissionsvorschlag über eine Änderung der Feuerwaffenrichtlinie verabschiedet.

„Der Besitz und Erwerb von Feuerwaffen müssen aus objektiven Gründen selbstverständlich unter strenger Kontrolle stehen. Ich habe mich aber dafür eingesetzt, dass hierbei Augenmaß bewahrt wurde und nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wurde“, erklärt Karl-Heinz Florenz, CDU-Europaabgeordneter vom Niederrhein und Präsident der parlamentarischen Intergruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten.

„Nach zahlreichen Aussprachen im Parlament haben wir festgestellt, dass der Kommissionsvorschlag gut gemeint war, unter den Eindrücken der schrecklichen Terroranschläge in Paris und Brüssel jedoch am falschen Punkt ansetzte. Die Intergruppe hat sich daher für ein praktikables, sicheres Waffenrecht eingesetzt. Nicht die rechtmäßigen Jäger und Schützen sollten mit unsinnigen Verboten angegangen werden, sondern der illegale Waffenbesitz. Dank der fraktionsübergreifenden, guten Arbeit haben wir nun den Weg für ein zeitgemäßes und modernes Waffenrecht mit Augenmaß frei gemacht.“

Nach der Abstimmung im Binnenmarktausschuss wird am 22. September das Plenum final über die Feuerwaffenrichtlinie abstimmen und die Position des Parlamentes festlegen. Im Anschluss beginnen die Verhandlungen mit dem Rat.

Die Intergruppe Biodiversität, Jagd, ländliche Aktivitäten ist ein Zusammenschluss von über 110 EU-Abgeordneten aller Mitgliedstaaten und Fraktionen. Am 1. März 2016 hatte die Intergruppe eine Konferenz zu dem Kommissionsvorschlag für ein neues Waffenrecht organisiert, auf der unter anderem Vertreter der Jäger, der Schützen und der Europäischen Kommission zu Wort kamen.

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