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Wissen

von Nataly Kemmelmeier

VDB über die Deaktivierung von Feuerwaffen

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) weist darauf hin, dass die EU-Richtlinie zur Deaktivierung von Feuerwaffen ab 8. April 2016 gültig sein wird.

Die „Durchführungsverordnung zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden“ beinhaltet im Kern folgende Eckdaten:
 

  • Der Besitzstand von Dekowaffen, die vor dem Geltungsbeginn der EU-VO 2015/2403 deaktiviert wurden, ist weiterhin gewährleistet und bedarf keiner besonderen Beachtung.
  • Jede Dekowaffe, welche ab dem 08. April 2016 gehandelt wird (Privat-Privat, Handel-Privat, Privat-Handel) – unabhängig ob national oder international, muss ab diesem Zeitpunkt den neuen Spezifikationen entsprechen und eine Deaktivierungsbescheinigung (Artikel 3 Nr. 4) besitzen.
  • Ab dem 08. April 2016 müssen mit dem Verkauf von Dekowaffen die Deaktivierungsbescheinigungen mit übergeben werden.
  • Die einzelnen Mitgliedstaaten können zusätzliche Maßnahmen zur Deaktivierung von Feuerwaffen in ihrem Hoheitsgebiet einführen, die über die in Anhang I der EU-VO 2015/2403 festgelegten technischen Spezifikationen hinausgehen.

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