Wissen
von Nataly Kemmelmeier
Richtige Aufbewahrung ist oberstes Gebot
Ein Jäger vergisst nach einer Jagdreise fünf Patronen im Seitenfach seines Koffers, die Gattin benutzt den Koffer später und wird kontrolliert, wobei die Munition gefunden wird. Die zuständige Waffenbehörde erfährt davon und entzieht dem Jäger Jagschein und WBK unter Berufung auf die nicht gewährleistete Zuverlässigkeit des Jägers. Auch auf dem Klageweg hat der Jäger keine Chance: Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgericht sehen die Behörde im Recht. Bereits ein einmaliges Versagen begründe die Unzuverlässigkeit.
Ob dabei die Verhältnismäßigkeit noch gewahrt ist, steht sicherlich auf einem anderen Blatt Papier. Dennoch betont der DSB im aktuellen Newsletter Waffenrecht noch einmal die Relevanz der waffengesetzkonformen Aufbewahrung.