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Ninja-Kleiderhaken in Deutschland verboten

Nicht alles, was im Internet zum Kauf angeboten wird, ist in Deutschland auch erlaubt. So beispielsweise der unter dem Namen „Ninja Coat Hook“ vertriebene Wandkleiderhaken.

Im Internet gibt es sie für wenige Euro. Doch was als lustiger Garderobenhaken dienen soll, kann einem legalen Waffenbesitzer schnell zum Verhängnis werden und die Zuverlässigkeit kosten. Denn die als „Ninja Coat Hook“ vertriebenen Haken sind laut Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamtes vom 26. April 2012 – ganz wie ihre echten Vorbilder – als verbotene Gegenstände eingestuft worden. „Seitens des Bundeskriminalamtes wird die Auffassung vertreten, dass der vorgelegte Wurf­stern eindeutig dem Verbot des § 2 Abs. 3 i. v. M. mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.3 WaffG unterliegt. [Er ist…] unzweifelhaft unter die Regelung des Waffengesetzes zu subsumieren“, heißt es im betreffenden Schreiben. Und weiter: „Für Zweifel […]besteht hier kein Raum.“ Also: Augen auf beim Schnäppchenkauf! Die mindestens ebenso blickfängerische „Schlagringtasse“ aus Keramik hingegen hat erst kürzlich der BKA-Prüfung standgehalten und darf somit erstanden werden.

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