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von Nataly Kemmelmeier

Ballistol-Klever berät zum Thema Pfefferspray

Ballistol-Klever, der Hersteller von Universalöl sowie Pfefferspray, klärt in einer Pressemitteilung hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten von Abwehrsprays auf.

Man unterscheidet zwischen Produkten zur Abwehr gegen Mensch sowie zur Verteidigung gegen Angriffe von Tieren. Zur Anwendung gegen menschliche Übergriffe wurden CS-Sprays mit einer definierten Wirkstoffmenge vom Bundeskriminalamt, nach vorheriger Prüfung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt, zugelassen. Diese Sprays sind mit einem entsprechenden BKA-Prüfzeichen versehen. Ein PTB-Prüfzeichen bei Verteidigungssprays ist jedoch, da es sich um sogenannte „Reizstoffsprühgeräte“ und um keine Reizstoffwaffen handelt, nicht notwendig. Ein PTB-Prüfzeichen ist nur auf Signal,- Schreckschuss- oder eben Reizstoffwaffen beziehungsweise deren Munition zu finden. Dies besagt das allgemeine Waffengesetz WaffG. CN- und Pfeffersprays zählen zu den Tierabwehrsprays und dürfen vorsätzlich nicht gegen Menschen einsetzt werden. Tierabwehrsprays sind ebenfalls keine Reizstoffwaffen und damit auch nicht PTB-Kennzeichnungspflichtig.
 
Während die Reizstoffe „CS“ und „CN“ Rezeptoren (Nerven) ansprechen, beeinträchtigt der Pfefferwirkstoff die Reflexe, wie zum Beispiel Atmung, Lidkrampf, Husten und Niesen. Der Wirkstoff „OC“ (Oleoresin Capsicum) wird übrigens aus der handelsüblichen roten Chili-Schote „Teja Variety Chillis“ gewonnen und enthält mit Capsaicin den ausschlaggebenden Schärfeanteil.
 
Pfeffersprays müssen eindeutig als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet werden. In Notwehr oder Nothilfe, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, dürfen Pfeffersprays, wie auch andere Utensilien in greifbarer Nähe, gegen menschliche Angreifer eingesetzt werden. Hier ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wer aber ein Pfefferspray anwendet ohne ernsthaft in Gefahr gewesen zu sein, begeht deshalb gefährliche Körperverletzung und damit eine Straftat. Dies trifft auch zu, wenn zu lange oder zu intensiv „gesprüht“ wird, das heißt der Übeltäter bereits wehrlos am Boden liegt und aus Angst, Panik oder gar Rachsucht weiter „besprüht“ wird.
 
Die Polizei hat eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen. Diese sind allerdings mit einer geringeren Konzentration versehen, als die handelsüblichen Pfeffersprays. Tierabwehrsprays sind nicht im Waffengesetzt erfasst, somit keine Waffen und damit ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich. Dies besagt § 40 (Verbotene Waffen) und die dazugehörige Anlage 2 (1.3.5).
 
Auch in Apotheken sind Pfeffersprays ohne Einschränkungen erhältlich. § 25 der Apothekenbetriebsordnung ApBetrO legt fest, dass in Apotheken Mittel, Gegenstände und Informationsträger in Verkehr gebracht werden dürfen, die der Gesundheit des Menschen mittelbar oder unmittelbar dienen beziehungsweise diese fördern. Gemäß Gutachten zählt laut Definition auch ein Tierabwehrspray dazu. Es ermöglicht in Notsituationen die Abwehr eines Tiers, das dem Menschen Körperverletzungen zufügen würde. Es trägt somit zum Erhalt der Gesundheit bei.
 
Wer CS-Produkte, die zur Verteidigung gegen Menschen zugelassen sind, erwerben will, muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Grundsätzlich ist Pfeffer die effektivere Maßnahme zur Abwehr von Angreifern, da die Reaktionen auf CS-Gas unterschiedlich sein können. Wenn der vermeintliche Täter seine Sinne schon ordentlich „vernebelt“ hat, etwa durch den Konsum von Drogen oder Alkohol, wirkt es unter Umständen nur vermindert. Da Pfefferspray die Reflexe beeinträchtigt, wirkt es immer. Atmen muss schließlich jedes Lebewesen, egal in welchem Zustand es sich gegenwärtig befindet.

ABER: „Die aktuelle Gesetzeslage untersagt uns, Pfefferspray für die Abwehr gegen Menschen zu propagieren“, bezieht Andreas Zettler, kaufmännischer Geschäftsführer von Ballistol-Klever, eindeutig Stellung. „Wir können lediglich auf die Notwehrsituation verweisen“, verschafft der kaufmännische Geschäftsführer Transparenz. Das Unternehmen bietet beispielsweise Pfeffer-KO-Spray in unterschiedlichen Ausführungen an.
 

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