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von Nataly Kemmelmeier

Auch Baden-Württemberg erlaubt Schalldämpfer

Wie soeben bekannt wurde, erleichtert nun das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg den Erwerb von Schalldämpfern.

Jägerinnen und Jäger können ab sofort Schalldämpfer für ihre Jagdgewehre bei ihrer Waffenbehörde beantragen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg begrüßt die Entscheidung insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der Jäger.

Das Bundeskriminalamt hatte zuvor bereits festgestellt, dass mit der größeren Verfügbarkeit von Schalldämpfern auf Jagdgewehren keine negativen Auswirkungen für die öffentliche Sicherheit verbunden wären.

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