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Nationales Waffenregister geht zum 1.1.2013 an den Start

Keine Veranlassung zur Verschärfung der Waffengesetze in Deutschland sieht Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich. Dies habe überdies auch nichts mit dem Nationalen Waffenregister zu tun, erklärte Friedrich am Montag in Berlin, wo er im Bundeshaus zusammen mit dem Innenminister von Mecklenburg - Vorpommern und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz der Länder, Lorenz Caffier, den aktuellen Stand bei der Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) vorstellte. Die Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes, des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundespolizeipräsidiums nahmen daran ebenfalls teil.„Das Nationale Waffenregister trägt erheblich zur Verbesserung der Sicherheitslage in Deutschland bei und wird wie geplant am 1. Januar 2013 seinen Betrieb aufnehmen - zwei Jahre früher als von der EU vorgesehen. Deutschland ist damit einer der ersten Mitgliedsstaaten, der die Anforderungen der EU-Richtlinie voll erfüllt,“ erklärte Friedrich.

Eine befriedigende Antwort auf die Nachfrage des DWJ, ob man mit der Schaffung dieser "Monster-Datei", auf die ein Personenkreis von rund 250.000 Menschen Zugriff haben nicht ein Sicherheitsrisiko geschaffen habe, das zudem von Dritten gehackt werden könne, blieb Friedrich schuldig. Der Innenminister verwies auf strenge Sicherheitsvorkehrungen rund um jeden Arbeitsplatz, von dem aus das NWR nur abgefragt werden könne. Damit will man anscheinend seine Schuldigkeit getan haben.

Immerhin solle ein "bürgernahes Online-Verfahren" zur An- und Ummeldung ab sofort dem Waffenbesitzer die Abwicklung seiner Waffen mit den Behörden erleichtert werden. Lorenz Caffier, Vorsitzender der Innenministerkonferenz stellte zudem in Aussicht, dass durch die schnelle Abfrage des NWR nun weniger Beschlagnahmungen vor Ort mehr stattfinden würden, weil die Beamten schneller Informationen zu einer Waffe abfragen könnten. Auch die Zahl der übetriebenen SEK-Einsätze werde sich nun verringern. Caffier stellte zudem die Einrichtung einer "fachlichen Leitstelle nationales Waffenrecht" in Aussicht, die kostenneutral für die Waffenbehörden diesen zur Seite stehen soll. Die Kosten übernimmt das Bundesinnenministerium.

Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamts, das sich für die Einrichtung des NWR verantwortlich zeigt, erklärte, dass die rund 550 Waffenbehörden in Deutschland nun endlich einen gemeinsamen Standard zur Erfassung und zum Abrufen der für sie relevanten Daten hätten. Bislang hätte jede Behörde ihr eigenes System genutzt, mancher noch mit Karteikarten gearbeitet. Acht verschiedene Such-Profile habe das NWR. Waffen- und Sicherheitsbehörden haben Zugriffsrechte, wer mit sogenannten abgestuften Berechtigungen ausgestattet wird, müsse noch geklärt werden.

Mit der Errichtung des NWR werden unter Beibehaltung der föderalen Strukturen die Voraussetzungen geschaffen, um die in den rund 550 lokalen Waffenbehörden erfassten Informationen standardisiert aufzubereiten und in eine zentrale computergestützte Datenbank zu überführen. Damit hat eine durchgreifende Modernisierung im Waffenwesen begonnen. Die örtlichen Waffenbehörden - bislang untereinander nicht vernetzt - bleiben dabei sachbearbeitende Stelle. Sie sind für die Speicherung aktueller und richtiger Daten im NWR verantwortlich. Die völlig neu eingerichtete Zentrale Komponente des Registers im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist quasi die Synchronisationsdrehscheibe. Vor allem aber ist sie die zentrale Auskunftsdatenbank. Wenn am 1. Januar 2013 das Nationale Waffenregister in Betrieb geht, können alle deutschen Sicherheits- und Waffenbehörden einen gemeinsamen, stets aktuell gehaltenen Datenpool nutzen.

Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamts, lobte den "kriminalistischen Gewinn", den das NWR bringe. Bei rund 1170 Kriminalfällen seien Schusswaffen beteiligt, egal ob legale oder illegale. Ebenso wie Herrmann musste Ziercke zugeben, dass mit der Einrichtung des NWR jedoch das Problem der illegalen Waffen nicht gelöst werden könne. Es werde nun allerdings der Weg, den eine legale Waffe innerhalb Europas geht, besser nachvollziehbar gemacht. So würden Verbrechen möglicherweise schneller aufgeklärt werden.

Ziercke nannte als Beispiel die Suche nach dem ursprünglichen Besitzer der Munition, die von der NSU benutzt wurde, um zu morden. Die Herkunft musste bei allen Waffenbehörden in Deutschland angefragt werden. Die letzte hätte erst drei Monate nach der ersten Anfrage Meldung gemacht.

Auch könnten Amokläufe möglicherweise verhindert werden, wenn diese im Internet angekündigt seien und die Ermittler anhand der Überprüfung der Daten des Ankündigers über dessen mögliches zur Verfügung stehendes Waffenarsenal Auskünfte erhielten.

Durch die zukünftig in einer zweiten Entwicklungsstufe vorgesehene Einbeziehung von Herstellung, Handel, Import und Beschuss soll jederzeit nachvollzogen werden können, welche Stationen eine Waffe in ihrem Lebenszyklus vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat.

Das Nationale Waffenregister hat den Probebetrieb mit zehn Waffenbehörden im Oktober erfolgreich absolviert. Mit dem Probebetrieb wurde die Stabilität und Zuverlässigkeit des Registers lebensnah getestet. Die Waffenbehörden einiger Bundesländer haben ihre Daten zu Waffen und Erlaubnissen bereits an das Zentrale System übertragen. Diese Erstdaten-Befüllung wird Ende Dezember abgeschlossen; das Register wird dann wie geplant ab 1. Januar 2013 nutzbar sein.

Nach der EU-Waffenrichtlinie ist spätestens bis zum 31. Dezember 2014 ein computergestütztes Waffenregister einzuführen. Der Gesetzgeber hatte sich nach den schrecklichen Ereignissen von Winnenden für den vorgezogenen Realisierungstermin 31. Dezember 2012 ausgesprochen. Zur Einhaltung der in § 43a Waffengesetz gesetzten ehrgeizigen Zeitvorgabe berief die Innenministerkonferenz 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums des Innern.

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