Schießsport

von Nataly Kemmelmeier

Schützenvereine im Fokus der Finanzverwaltung

Mit der steuerrechtlichen Situation der deutschen Schützenvereine hat sich nun der Steuerberater Friedbert Großkopf befasst. In seinen Ausführungen für das DWJ geht Großkopf insbesondere auf die Gemeinnützigkeit der Vereine ein.

Der neueste Anwendungserlass zur Abgabenordnung befasst sich ausdrücklich mit schießsportlichen Aktivitäten. Zwei Kernaussagen werden darin getätigt. Zum einen wird festgestellt, dass Schützenvereine auch dann als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung neben dem Hauptzweck „Schießsport“ auch das Schützenbrauchtum fördern. Die Durchführung von volksfestartigen Schützenfesten hingegen ist kein gemeinnütziger Zweck. Zum anderen geht der Fiskus davon aus, dass das IPSC-Schießen kein Sport im Sinne des Gemeinnützigkeitsrechts ist. Die Gründe hierfür sind auf den ersten Blick nicht ersichtlich. In Fachzeitschriften findet sich eine Erklärung des Bundesfinanzministeriums, das dem IPSC-Schießen den sportlichen Charakter versagt. Vielmehr wird die Disziplin als reines kampfmäßiges Schießen bewertet. Steuerberater Großkopf fürchtet nun, dass auch Vereinen, die andere Disziplinen - vor allem solche mit großkalibrigen Waffen – anbieten, früher oder später der gemeinnützige Zweck versagt wird. Aufgrund der Aktualität des steuerrechtlichen Sachverhalts gibt es noch keine Gerichtsurteile oder Verwaltungsanweisungen. Großkopf rät allen Vereinen, mit einem Steuerberater in Verbindung zu treten. Akuter Handlungsbedarf besteht vor allen für solche Vereine, die lediglich das IPSC-Schießen als Vereinszweck angegeben haben.

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