Schießsport

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Schießstandsachverständige: Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung

Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Überprüfung von Schießstätten durch anerkannte Schießstandsachverständige. Solche sind seit einer Änderung der Allgemeine Waffengesetz-Verordnung im Jahr 2008 für nichtmilitärische und nicht polizeiliche Schießstände vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Schießstandsachverständige. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass auch bis zum 31. März 2008 ausgebildete und fortgebildete Schießstandsachverständige als anerkannte Schießstandsachverständige gelten. Die Anerkennung nach dieser Übergangsregelung gilt bis zum 31. Dezember 2012.

Um zu gewährleisten, dass auch danach Schießstätten im erforderlichen Umfang überprüft werden können, wurde eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die bisherige Anerkennung der Schießstandsachverständigen bis 01.01.2015 verlängert. Das Dokument wurde am 29.11.2012 im Innenausschuss des Bundesrates beraten. Entschieden wurde über diese Verordnung in der 904. Sitzung des Bundesrates am 14.12.2012. Sie ist in ihrer jetzigen Form unter diesem Link abrufbar.

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