Schießsport
von querformat – Die Werbeagentur
Neue Schießstandrichtlinien in Kraft getreten
Die Neuregelung des § 12 Abs. 3 bis 6 Allgemeine Waffengesetzverordnung ist mit der Waffenrechtsnovelle 2008 erfolgt. In der Folgezeit ist im Auftrag des BMI unter der Organisation der Deutschen Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen (DEVA) ein Redaktionsstab zur Überarbeitung der bis dahin geltenden Schießstandrichtlinien gebildet worden. Diesem Redaktionsstab haben Vertreter des Verbandes unabhängiger Schießstandsachverständiger (VuS), des Bundesverbandes von Sachverständigen für die Sicherheit von nichtmilitärischen Schießständen (BVSSV) sowie der Bundespolizei angehört.
Es erfolgte eine weitgehende Überarbeitung und Umstrukturierung der Vorschriften insbesondere auch im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit. Die redaktionellen Arbeiten wurde Anfang 2011 aufgenommen und im Juni 2012 abgeschlossen. Im Rahmen der Überarbeitung der Schießstandrichtlinien wurden auch eine Anhörung der schießsportlichen und sonstigen betroffenen Verbände sowie der für das Waffenrecht zuständigen obersten Landesbehörden durchgeführt.
Die Richtlinien können auf der Homepage des Bundesanzeigers (www.bundesanzeiger.de) als Druckversion auf der im PDF-Format heruntergeladen werden.