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von Nataly Kemmelmeier

Absage der WuM in Kalkar

Die geplante Veranstaltung „WuM NRW“ am 26. und 27. Juni 2015 in Kalkar findet nicht statt. Trotz mehrmonatiger Gespräche erteilt die zuständige Behörde keine Ausnahmegenehmigung gemäß §35 Absatz 3 Ziffer 2 des Waffengesetzes, weder zum Vertrieb und Überlassen von Hieb- und Stoßwaffen noch zum Verkauf von Schußwaffen.

Die ablehnende Entscheidung ist den Veranstaltern erst am 13. März 2015 zugestellt worden. Dadurch sei eine für Händler und Besucher attraktive und wirtschaftliche Veranstaltungsdurchführung nicht möglich.
Obwohl im Vorfeld umfangreiche Gespräche mit der zuständigen Behörde geführt wurden und die Behörde keine generellen Einwände gegen die Messe hatte, kam nun die Absage mit Hinweis auf die Gefährdung des öffentlichen Interesses. Hintergrund ist folgender: Die Messehalle ist an einen Freizeitpark angegliedert. Zwar garantierte der Veranstalter die komplette räumliche Trennung von Messegelände und Freizeitpark, doch der Behörde war augenscheinlich dies zu wenig. Dem Veranstalter stünde nun der Klageweg offen, worauf aber aufgrund der Zeitknappheit im Hinblick auf den geplanten Messetermin verzichtet wird.

 

 

 

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