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Jagd

von Nataly Kemmelmeier

Unzuverlässig wegen 0,39 Promille

Das Bundesverwaltungsgericht sah in einem jüngst ergangenen Urteil einen Jäger als unzuverlässig an, der geringfügig angetrunken (0,39 ‰) die Jagd ausgeübt hatte.

Nicht ausschlaggebend sei, ob der Jäger im konkreten Fall alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufwies. Vielmehr sei ein unvorsichtiger und unsachgemäßer Gebrauch von Schusswaffen bereits dann gegeben, wenn ein Waffenbesitzer das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingeht. Hieraus könne rückgeschlossen werden, dass er auch zukünftig mit Waffen nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen werde.

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