"Wird eine Person mit einem Jagdgewehr bedroht, ist dies laut nach Ansicht des Gerichts ein missbräuchlicher Gebrauch der Waffe, der entsprechende Maßnahmen rechtfertigt." Das schreibt der Fernsehsender N-TV in seinem Online-Ratgeber.
Ein Jäger, der Diebe mit seiner Waffe stellte, musste seinen Jagdschein wegen dieser Aktion abgeben. Den kompletten Bericht lesen Sie hier.