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Jagd

von Nataly Kemmelmeier

Einsatz von Wildkameras erlaubt

Für die Jägerschaft besteht ab sofort Rechtssicherheit beim Einsatz von Wildkameras. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) einigen sich auf Richtlinien.

Wie der LJV nun mitteilt, dürfen Waidmänner und -frauen Wildkameras in Rheinland-Pfalz nutzen, wenn sie diese auf Einzelbildmodus (nicht auf Videomodus) einstellen. Der Bildfrequenz-Zeitabstand ist so einzustellen, dass ein durchschnittlicher Waldbesucher das von der Kamera überwachte Gebiet durchqueren kann, ohne mehrfach fotografisch erfasst zu werden.

Prinzipiell ist der Einsatz von Wildkameras auf jagdliche Einrichtungen sowie Wildwechsel – also in der Regel abseits von Wegen – beschränkt. Um die Wahrscheinlichkeit von Aufnahmen, auf denen Personen zu sehen sind, zu minimieren, sind die Wildkameras entweder in Kniehöhe oder mit steilem Aufnahmewinkel nach unten zu installieren. Sollten dennoch einmal Personen abgelichtet worden sein, sind diese Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Ausnahmen sind von Wildkameras aufgenommene Straftaten. Diese Bilder dürfen zwecks Aufklärung an die Ermittler weitergegeben werden.

Die vollständigen gemeinsamen Richtlinien zum Einsatz von Wildkameras sind auf der Homepage des LJV zu finden (www.ljv-rlp.de).

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