Jagd
von Nataly Kemmelmeier
Bayern: Vorderlader verboten
Begründet ist das Verbot mit mangelnder Weidgerechtigkeit, obwohl Vorderlader die gesetzlichen Vorgaben für die Jagd auf Schalenwild erfüllen.
Problematisch dürfte aber der Zusatz sein, dass Jäger dann grundsätzlich keine Vorderladerwaffen besitzen dürfen. Dieses Verbot wäre nicht vom Waffenrecht gedeckt, da Vorderlader nach wie vor ab 18 Jahren frei verkäuflich sind.