Geschichten

von Nataly Kemmelmeier

Verwaltungsgericht urteilt

Ein Forstbeamter, dem eine Waffe kurzzeitig abhanden gekommen ist, hat Jagdschein und Waffenbesitzkarte verloren. DWJ-Autor Ulrich Pfaff weiß mehr.

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage des Forstdirektors gegen Entziehung der Erlaubnisse abgewiesen.

Der Forstdirektor hatte auf dem Weg zu seinem Jagdrevier in einem Wald seines Dienstherren Forstarbeiten überprüft. Vor Ort nahm der Jagdpächter unbemerkt eine Büchse aus dem Pkw des Beamten und brachte sie zur Polizei. Der Pächter behauptete, er habe wegen des Verdachts auf Wilderei die Waffe gesichert, die geladen und offen einsehbar auf der Rückbank des ihm unbekannten, unverschlossenen Autos gelegen habe.

Vor dem Verwaltungsgericht klagte der Forstbeamte, die Richterin hielt die Aussage des Pächters wegen zahlreicher Widersprüche für wenig glaubwürdig. Dass die Untere Jagdbehörde jedoch einzig anhand seiner Darstellung ihre Entscheidung gefällt habe, wertete die Richterin als Ermessensfehler. Dennoch wurde die Klage abgewiesen: Der Forstdirektor habe die etwa zwei Stunden in Anspruch nehmenden dienstlichen Obliegenheiten mit dem Weg zur Jagd verknüpft, hätte die Waffe deshalb nicht dabei im Auto haben dürfen. Ob das Fahrzeug tatsächlich unverschlossen gewesen sei, spiele keine Rolle, da er schon beim Mitführen der Waffe gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen habe.

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