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Kurznachrichten

Waffengegner scheitern mit Verfassungsbeschwerden

Drei Verfassungsbeschwerden gegen das bestehende Waffenrecht wurden nun vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Das BVerfG nahm die Beschwerden aus dem Jahre 2010 nicht zur Entscheidung an.

Wie das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung vom 15. Februar 2013 erklärt, verletze das Waffengesetz die Beschwerdeführer, zwei Angehörige von Opfern des Amoklaufes von Winnenden sowie der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, nicht in ihren Grundrechten. „Ein grundrechtlicher Anspruch der Beschwerdeführer auf weitergehende Maßnahmen würde die – vorliegend nicht zutreffende – Feststellung voraussetzen, dass die geltenden Regelungen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich wären“, heißt es weiter. Demnach könnten die einschlägigen Vorschriften des Waffengesetzes von Verfassung wegen nicht beanstandet werden. Ein grundrechtlicher Anspruch auf ein Verbot von Sportwaffen stünde den Beschwerdeführern somit nicht zu. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP sieht nach diesem klaren Signal aus Karlsruhe „... nicht den Bedarf, noch mal an das Waffenrecht ranzugehen.“

 

Lesen die hier die gesamte Pressemitteilung und die Begründungen des Bundesverfassungsgerichtes.

 

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