Kurznachrichten
von Nataly Kemmelmeier
Schützenvereine bleiben beitragsfrei
Zur Zahlung des Rundfunkbeitrag sind normalerweise alle Privathaushalte und Unternehmen verpflichtet. Bisher war jedoch unklar, ob auch für Schießstände, Schützenhallen oder Vereinsheime eine Zahlung getätigt werden muss. Nach Auskunft von ARD und ZDF besteht für Betriebsstätten, in denen nur gelegentlich Tätigkeiten ausgeführt werden, keine Beitragspflicht. Zudem werden bei den meisten Vereinen Ämter und Tätigkeiten ehrenamtlich ausgeführt, was ebenfalls von der Beitragspflicht entbindet. Das gleiche gilt für geringfügig Beschäftigte.
Vereine, die seither Rundfunkgebühren zahlen, sollten sich mit dem Beitragsservice von ARD und ZDF in Verbindung setzen.