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Kurznachrichten

von querformat – Die Werbeagentur

Rheinfelden: Gerichtsentscheidung gegen Behördenwillkür

Dem Rheinfelder Sportschützen Ralf Endler wurde behörlich Unrecht getan. Jetzt fand eine Gerichtsverhandlung statt.

Anbei lesen Sie eine Pressemitteilung von prolegal mit Livebericht des prolegal-Beobachters Luzian Löffler:

"Am 11. November 2010 fand  bei dem Rheinfelder Sportschützen Ralf Endler eine Hausdurchsuchung  statt, in deren Folge sämtliche der vorschriftsmäßig im Tresor verwahrten zwei Kurz- und acht Langwaffen  von der Polizei beschlagnahmt wurden. Gleichzeitig versuchten die Beamten, Endler vor Ort zu einer freiwilligen Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung zu überreden, was dieser ablehnte.  Als Auslöser der polizeilichen Aktion diente die Denunziation eines Arbeitskollegen bei BASF zwei Tage zuvor, der 46jährige Chemikant und Hauptfeldwebel der Reserve plane einen Amoklauf.  Die Rechtswidrigkeit der Hausdurchsuchung wurde im Mai 2011 vom OVG Karlsruhe festgestellt.

 

 Der Bürgermeister von Rheinfelden, Rolf Karrer (SPD), weigerte sich aber trotzdem, die Waffen an den Eigentümer heraus zu geben. Stattdessen wurde zum Nachweis seiner fortbestehenden Befähigung, mit Schusswaffen verantwortungsvoll umgehen zu können, ein psychologisches Gutachten verlangt, dass von dem Betroffenen auf eigene Kosten erstellt werden sollte. Ralf Endler war dazu nicht bereit. Denn er sah sich dadurch doppelt für die willkürliche Denunziation und  die ungerechtfertigte Amtshandlung bestraft und verklagte daraufhin die Stadt auf Herausgabe seiner Sportwaffen. 

Wenige Tage vor dem Verhandlungstermin widerrief die Waffenbehörde Rheinfelden am 11. September Endlers waffenrechtliche Erlaubnis mit sofortigem Vollzug und verlangte die Herausgabe der entsprechenden Dokumente: drei Waffenbesitzkarten und die Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz. Als einzige Begründung wurde „sein Verhalten“ angeführt, wobei der Verdacht sich aufdrängte, dass der wenige Tage zuvor in der Badischen Zeitung erschienene Bericht über die Maßnahmen des Rheinfeldener Amtes für Sicherheit und Ordnung den Ausschlag zu dieser Maßnahme gab, was aber der für das Verwaltungsdezernat II zuständige Bürgermeister Karrer auf Nachfragen des Blattes von sich wies. 

Am 25.9.2012 schließlich fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg statt.
Das prolegal-Mitglied Luzian Löffler nahm als Beobachter an der Verhandlung teil, hier sein Bericht:

 „Anwesend waren der Kläger Ralf Endler und sein Anwalt Ludwig Limberger  aus Rheinfelden, und als  Vertreter der beklagten Behörden der Bürgermeister Rolf Karrer, sein Amtsleiter Bernd Baumer und die zuständige Sachbearbeiterin.

Das Gericht setzte sich aus der Vorsitzenden Richterin Friederike Dreßler, zwei Beisitzer und zwei Laienrichterinnen zusammen.

Nach Vorschlag des Gerichts wurde die Klage auf Herausgabe der Waffen um den Punkt der Klärung des Sachverhaltes erweitert, bei dem die Stadt die waffenrechtlichen Erlaubnisdokumente von Herrn Endler einforderte. Zur Überraschung und Erheiterung aller Anwesenden musste Herr Endler  daraufhin einräumen,  dass er diese Dokumente nicht beibringen könne - da sie bereits bei der illegalen Durchsuchung vor zwei Jahren durch die Polizei beschlagnahmt wurden.

Ein Angebot des Amtsleiters auf Ausstellung von Ersatzdokumenten veranlasste die Vorsitzende Richterin zu der Frage, ob er jetzt diese Papiere deswegen ausstellen möchte, um sie dann sofort wieder einbehalten zu können.

Richterin Dreßler stellte daraufhin die Sachlage aus Sicht des Gerichtes dar. Als Beobachter will ich hier bemerken dass ich noch nie einen Vorsitzenden Richter bzw. Richterin erlebt habe, der so deutlich eine Sachlage schilderte. Die von ihr vorgetragenen Fakten sprachen fast ausnahmslos für den Kläger.  Mehrmals gab sie Hinweise auf ein Fehlverhalten der Stadt und wie man es hätte besser machen können.

Sie erklärte sinngemäß, dass das Waffenrecht zur Einziehung von WBK und Schusswaffen Tatsachen verlange, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Waffen missbräuchlich verwendet werden.  Damit seien vom Gesetzgeber mehr als Verdächtigungen und Vermutungen gemeint. Solche Tatsachen habe die Stadt in ihrer Verfügung nicht benannt. Sie  erläuterte auch die Beweggründe, welche die Stadt zur Nichtherausgabe der Waffen angegeben hatte. Kein Grund für sich allein würde für eine Nichteignung sprechen, gleichwohl der Umfang der vorgetragenen Dinge ein Nachdenken rechtfertigen würde. 

Danach kam es zur Aussprache. Hier wurde deutlich, dass alle Anschuldigungen nur von einem einzigen Zeugen (einem ehemaligen Arbeitskollegen) stammten. Die Stadt berief sich zwar auf verschiedene Aussagen - diese waren aber allesamt nur Vervielfältigungen der ersten Aussage.

Manche davon waren sogar belustigend, wie eine angebliche Aussage des Klägers, dass er mit einem Bagger die Polizeistation in Rheinfelden einreißen wollte. 

Selbst wenn diese Aussage so tatsächlich gemacht worden wäre - so die Vorsitzende Richterin Friederike Dreßler -  würde allein ein solcher Spruch nicht ausreichen, die Eignung zum Waffenbesitz anzuzweifeln. Eine Nichteignung wäre erst bei einer konkreten Aggressionshaltung der Fall, z.B. bei einer Drohung mit erhobenem Messer. Dass dieser Zeuge nicht glaubwürdig war, hätte auch die Stadt erkennen müssen. Schließlich sei bei der Hausdurchsuchung nichts gefunden worden, auch nicht die von dem Zeugen erwähnte angeblich vorhandene Kalaschnikow mit Zielfernrohr. 

Selbst der Versuch einer Schlammschlacht seitens der Vertreter der Stadt, als diese auf die Scheidung des Klägers und dessen angeblich schlechtes Verhältnis mit seiner Exfrau einging, konnte der Kläger kontern. Er erklärte, dass er auf Wunsch seiner Exfrau sogar einen Hausschlüssel von deren Wohnung besäße. Dies weil er stets ein gern gesehener Gast wäre und helfen sollte, wenn es mal einen „Notfall“ gäbe.  Ein aus meiner Sicht als Beobachter ziemlich schäbiger Versuch des Bürgermeisters.

Sowohl  der Bürgermeister Karrer als auch sein Amtsleiter Baumer vermittelten im weiteren Verlauf der Verhandlung nicht gerade das Bild von rechtstaatlicher oder sachkundiger Kompetenz. 

Für unfreiwillige Komik sorgte der Bürgermeister auch noch durch seine Bemerkung, er hätte so handeln müssen, weil die Sache kurz nach Winnenden und kurz vor Lörrach stattfand. Erstaunt fragte die Vorsitzendende Richterin draufhin, ob er denn die Sache in Lörrach tatsächlich im Voraus hat ahnen können… 

Das Gericht fragte nun, ob denn für die Parteien ein einigender Vergleich vor einem Urteil möglich wäre. Sichtlich nervös schlug der Bürgermeister nun die Herausgabe der Waffen gegen eine Kostenaufhebung vor. Dies wurde jedoch vom Kläger und seinem Anwalt abgelehnt. 

Es wurde massiv versucht auf den Kläger einzuwirken, z.B. mit dem Versprechen die Waffen noch mittags im Rathaus abholen zu können, verbunden mit sofortiger Ausstellung der Zweitschrift seiner WBK. Nebenbei bemerkt halte ich das Aufbauen einer solchen Drucksituation auf den Kläger in einem Gerichtssaal für äußerst grenzwertig. 

Der Bürgermeister weigerte sich schließlich trotz „Ermunterung“ durch die Vorsitzende Richterin die Forderung der Rückgabe der waffenrechtlichen Erlaubnisse zurückzunehmen. Dies obwohl klar war, dass diese bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden, und der Kläger sie gar nicht mehr hatte.

Dafür erntete er beim Berichterstatter und bei der Vorsitzenden Richterin ein Kopfschütteln. 

Nach der Unterbrechung blieb der Kläger jedoch dabei und bestand auf ein Urteil, weil er seinen Namen wieder reinwaschen wolle. Ein Vergleich und ein „Gewurstel“ (O-Ton des Anwalts Ludwig Limberger) hinterließen immer einen Beigeschmack. Danach wurde die Sitzung geschlossen.“ 

Soweit der Bericht von Luzian Löffler. Am 26.09.2012 erging dann das mündliche Urteil: Die Stadt Rheinfeld wurde dazu verurteilt, die beschlagnahmten Waffen unverzüglich heraus zu geben. Gleichzeitig wurden die Verfügungen, nach denen Herr Endler ein psychologisches Gutachten erstellen lassen sollte, sowie die Aufforderung der Stadt seine waffenrechtlichen Dokumente heraus zu geben, aufgehoben. Die Kosten hat die Stadt zu tragen. Herr Endler hat hier auf ganzer Linie einen juristischen Sieg errungen. 

Das schriftliche Urteil wird, wenn es Herrn Endler vorliegt,  an dieser Stelle nachgereicht und von prolegal ausgewertet."

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