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Kurznachrichten

Länder wollen Waffenrecht verschärfen

Der Bundesrat möchte laut einer Pressemitteilung verhindern, dass Extremisten legal an Waffen kommen. Aus diesem Grund hat er in seiner Sitzung am 1. Februar 2012 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen.

In Zukunft sollen die Genehmigungsbehörden bei der regelmäßigen Zuverlässigkeitsprüfung auch Auskünfte von Verfassungsschutzbehörden abfragen. Dies sei insbesondere dann sinnvoll, wenn der Waffenbesitzer bisher polizeilich noch nicht in Erscheinung getreten ist, aber die Verfassungsschützer eventuell schon Erkenntnisse haben, die gegen seine Zuverlässigkeit sprechen, so der Bundesrat. Bislang prüfen die Behörden lediglich das Bundeszentralregister, das zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister und die Auskünfte der örtlichen Polizeidienststellen. Insbesondere die Ermittlungen gegen die NSU-Terrorzelle hätten gezeigt, dass der legale Waffenbesitz von Extremisten ein erhebliches sicherheitspolitisches Problem darstelle.

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

Constanze Gill, FDP-Listenkandidatin des Kreisverbands Freising für die bayerische Landtagswahl 2013 sowie Sportschützin beim BDS schreibt zu diesem Thema in einer Pressemitteilung:

"Vorgeblich soll mit dieser Überprüfung durch den Verfassungsschutz der Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum eingedämmt werden. Tatsächlich wird mit dieser völlig überzogenen Maßnahme vom Versagen des Verfassungsschutzes und der Polizei bei der Aufklärung der NSU-Morde abgelenkt. Bisher konnte für keine der nach diesen Morden sichergestellten Waffen nachgewiesen werden, dass es sich um eine legale Waffe gehandelt hat. In der Regel ist von Kriminellen auch nicht zu erwarten, dass sie die Waffen, mit denen sie eine Straftat begehen wollen, vorher bei der Waffenbehörde anmelden.


Anstatt Konzepte zu entwickeln, mit denen man das Problem der illegalen Waffen wirksam in den Griff bekommen kann, geht man den einfachen Weg und drangsaliert weiterhin eine Personengruppe, die gemäß WaffG durch die Behörden bereits außerordentlich streng überprüft und überwacht wird.
Auf Initiative der bayerischen FDP hat das Bundesland Bayern gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt. Die Beratung durch den Bundestag steht noch aus. Als selbstbewusste Bürger dieses Landes müssen wir eine solche nachrichtendienstliche Durchleuchtung ablehnen.

Sportschützen, Jäger und Sammler historischer Waffen sind kein Fall für den Verfassungsschutz!"

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