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Kurznachrichten

von Nataly Kemmelmeier

Keine Technische Unterstützung für Russland

 

Der Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition hat anlässlich des Waffenembargos gegen Russland einige Fragen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt.


Das BAFA stellt in seinem Antwortschreiben unter anderem fest, dass die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland generell verboten ist, es sei denn, es handelt sich um Altverträge. Diese Regelung wird noch in deutsches Recht übernommen werden. Bis dahin bleibt die Ausfuhr von Schusswaffen weiterhin genehmigungspflichtig. Die Ausfuhr muss also vorher vom BAFA genehmigt werden. Allerdings wurde auch seitens der EU ein Waffenembargo erlassen. Dadurch entsteht eine gewisse rechtliche Ungewissheit. Es ist derzeit unklar, ob Altverträge zukünftig nur noch in Ausnahmefällen eingehalten werden können.

Für Unternehmen besteht derzeit weder die Notwendigkeit, laufende Genehmigungsanträge beim BAFA zurückzuziehen, noch Händlerlisten anzupassen. Allerdings umfasst das Waffenembargo auch sogenannte Technische Unterstützung. Darunter fallen Reparaturen, Erprobungen, Wartungen sowie Anleitungen und Ausbildungen. Es spielt keine dabei keine Rolle, ob die entsprechende Handlung in Russland oder auf deutschem Boden für russische Kunden stattfindet. Reine Marketingmaßnahmen verstoßen jedoch nicht gegen die bestehenden Regelungen. Der Besuch von Messen oder das Schalten von Anzeigen in Russland bleiben demnach sanktionsfrei. Die Abgabe einer russischen Testwaffe an einen deutschen Journalisten sollte unter Berücksichtigung der Genehmigungspflichten ebenfalls unbedenklich sein.

 

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