Kurznachrichten
von Nataly Kemmelmeier
Innenministerium Baden-Württemberg zum BVerwG-Urteil
In dem Erlass wird auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen. Die nachgeordneten Behörden werden gebeten, Anträge auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder auf Eintragung in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte entgegenzunehmen, aber bei der Entscheidung das Ergebnis einer Besprechung zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Ländern abzuwarten. Waffenhändler und Jäger, die mit den Behörden in Kontakt treten, sollen auf die aktuelle Rechtsprechung hingewiesen werden.