Kurznachrichten
von Nataly Kemmelmeier
Bundesausfuhramt: Jagdwaffen sind Rüstungsgüter
Seit nunmehr rund vier Wochen werden deutschen Firmen keine Ausfuhrgenehmigungen mehr für
den Export von Jagd- und Sportwaffen nach Russland und in die Ukraine erteilt. Auf Anfrage des DWJ
erläuterte das BAFA: „Die Ausfuhr von Jagd- und Sportwaffen nach Russland und in die Ukraine ist gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bzw. gemäß Art. 4 Abs. 1 der Feuerwaffen-Verordnung (EU) 258/2012
genehmigungspflichtig. Genehmigungsentscheidungen richten sich nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung zum Rüstungsexport von 2000 und dem Gemeinsamen Standpunkt der EU für Waffenausfuhren vom Dezember 2008. Aufgrund der aktuellen politischen Lage werden einstweilen keine Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Russland erteilt. Wir beobachten die weitere Entwicklung sehr aufmerksam.“
Damit ist klar: Jagd- und Sportwaffen werden faktenwidrig als Rüstungsgüter betrachtet. Den deutschen Herstellern, Industriebetrieben und spezialisierten Handwerksbetrieben entstehen Millionenschäden, die teilweise existenzbedrohend sind.