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Evangelische Landeskirche in Baden ruft aktiv zur Unterstützung des Aktionenbündnisses Winnenden auf
Nachdem die Evangelische Landeskirche in Württemberg das Aktionsbündnis lediglich bei der der Gründung einer kirchlichen Stiftung unterstützt und sich von dessen politischen Zielen distanziert hat, empfiehlt die Evangelische Landeskirche in Baden per Rundschreiben ihren Kirchengemeinden nun die Unterstützung der Unterschriftenaktion des Bündnisses.
In der Anlage des Schreibens wurden der Aufruf des Bündnisses vom 22. April mit der dazu gehörenden Unterschriftenliste versandt.
In dem der Redaktion vorliegenden Schreiben wendet sich der Oberkirchenrat an die Kirchengemeinden. Unter dem Betreff „Unterstützung des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden“ werden zunächst die Forderungen nach einem generellen Verbot großkalibriger Waffen für Privatpersonen und ein Verbot von Faustfeuerwaffen in privaten Haushalten seitens des Bündnisses hervorgehoben. Anschließend folgen eine Empfehlung zur Unterstützung der Petition des Aktionsbündnisses sowie die Einschätzung des Oberkirchenrates, dass die am 10. Juli 2009 vom Bundesrat gebilligte Änderung des Waffengesetzes nicht weit genug gehe.
Danach erfolgt unter anderem eine Auslegung des § 14 Waffengesetz die besagt, dass der private Sportschütze beliebig viele halbautomatische Langwaffen und mehrschüssige Kurzwaffen besitzen kann, „wenn er nur eine Bescheinigung eines Schießsportverbandes beibringen kann, wonach die über das Grundkontingent von 3 bzw. 2 Waffen nach § 14 Abs. 3 Waffengesetz hinausgehen zum Sport benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind“.
Weiterhin wird auch kritisiert, dass für Sportschützen im Gegensatz zu Jägern keine staatliche Prüfung vorausgesetzt werde. (Anmerkung der Redaktion: Hier hat die Mitunterzeichnende Oberkirchenrätin Dr. Susanne Jaschinski, übrigens ehemalige Staatsanwältin und Richterin am Landgericht wohl den §7 WaffG mitsamt den dazugehörenden Ausführungen in der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung übersehen. Dafür wird aber im letzten Absatz des Schreiben noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass man offen einräumen müsse, keine Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts zu sein. Aber nach eigener Einschätzung die Forderungen des Aktionsbündnisses gut nachvollziehbar seien. )
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